Was sind die Vorteile einer Online-Scheidung?
Eine Online-Scheidung ist eine gute Wahl, wenn sich die Ehepartner einig sind und über Folgesachen, die im Zusammenhang mit der Ehescheidung zu regeln sind, geeinigt haben oder dazu kein Regelungsbedarf besteht.
Ihre Vorteile sind:
1. kein persönlicher Anwaltsbesuch erforderlich – dafür bequeme Videokonferenz
Ein Besuch beim Rechtsanwalt ist nicht unbedingt erforderlich. Alle Unterlagen und Daten werden über elektronische Medien oder per Post zur Verfügung gestellt und ausgetauscht. Die Beratung erfolgt per bequemer Videokonferenz.
2. Zeitaufwand sparen
Sie sparen Fahrzeiten und Besuche beim Rechtsanwalt. Sämtlichen Schriftverkehr und alle Informationen können Sie einfach Online übersenden.
3. kostengünstig
Die Ehescheidung ist kostengünstig. Insbesondere wenn die Ehescheidung mit nur einer Rechtsanwaltskanzlei durchgeführt wird, können die entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten geteilt und Kosten für eine zweite Kanzlei gespart werden.
4. Videoverhandlung
Soweit technisch bei Ihrem Gericht bereits möglich, beantragen wir für Sie eine bequeme Videoverhandlung und erläutern Ihnen vorher, was dafür zu tun ist. Sie werden sehen, es ist einfach und bequem.
Was kostet meine Scheidung?
Die Scheidungskosten hängen vom Netto-Einkommen der Partner ab. Das Gericht setzt daraus einen sogenannten Verfahrenswert fest, der aus der Summe beider Netto-Einkommen der Ehegatten mit 3 multipliziert berechnet wird. Unter Umständen wird dabei auch das Vermögen der Partner berücksichtigt. Es entstehen Gerichtskosten (zu zahlen an die Justizkasse Ihres Landes) und Anwaltskosten. Näheres haben wir für Sie unter der separaten Seite Scheidungskosten bereitgestellt. Dort werden Ihnen anhand einiger typischer Einkommenskonstellationen die voraussichtlichen Kosten dargestellt. Letztendlich entscheidet das Gericht.
Warum ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger?
Falls zwischen den Parteien kein Streit besteht und eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigt ist, sinkt der Verfahrenswert und damit auch die Gerichts- und Anwaltskosten.
Was bedeutet Anwaltszwang? Reicht ein Anwalt, um Kosten zu sparen?
Für Scheidungsverfahren besteht in der Bundesrepublik Anwaltszwang. Ohne Anwalt können die Parteien keinen Scheidungsantrag wirksam einreichen. Wenn die Partner eine einvernehmliche Scheidung anstreben, so muss sich der andere Partner/Ehegatte nicht anwaltlich vertreten lassen, wenn er der Scheidung lediglich zustimmt. Es reicht dann ein Anwalt für das Scheidungsverfahren.
Wir bieten unseren Mandantinnen und Mandanten eine kostenfreie Vertragsvorlage zur Vereinbarung der Teilung der entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten zwischen den Partnern an. So können Sie Geld sparen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die Vertragsvorlage zur Vereinbarung der Teilung der entstehenden Kosten erhalten möchten. Für unsere Mandantschaft ist dieser Service natürlich kostenfrei.
Wie schnell kann geschieden werden?
Mit unserem Express-Service reichen wir Ihren Scheidungsantrag ohne unnötige Verzögerungen bei Gericht ein, damit Sie schnellstmöglich geschieden werden können. Die Dauer bis zum gerichtlichen Scheidungstermin hängt aber von weiteren Faktoren ab. Ein durchzuführender Versorgungsausgleich oder die Anzahl der anhängigen Verfahren bei Ihrem Gericht haben Einfluss auf die Verfahrensdauer. Oft kann innerhalb weniger Wochen die Scheidung erfolgen.
Wie lange muss man getrennt sein?
Im Regelfall müssen die Partner mindestens ein Jahr getrennt sein. Einen Scheidungsantrag darf man kurz vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen. In sogenannten “Härtefällen” kann die Scheidung auch eher erfolgen. Sprechen Sie uns dazu an, wir beraten Sie gern.
Was bedeutet "Trennung"?
Trennung im Sinne des deutschen Scheidungsrechts bedeutet “Trennung von Tisch und Bett”. Auch in der bisherigen Ehewohnung können die Eheleute “getrennt” leben. Sinnvoll ist es, wenn die Partner den Trennungszeitpunkt objektiv beweisen können, zum Beispiel durch eine schriftliche Vereinbarung oder eine Erklärung über das Getrenntleben beim Finanzamt. Für die Beratung zu den steuerlichen Folgen einer Trennung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin.
Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?
Wenn Sie über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen, kann unsere Kanzlei für Sie im Rahmen des Scheidungsverfahrens die sogenannte Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die konkreten Voraussetzungen für die staatliche Verfahrenskostenhilfe haben wir für Sie auf der folgenden Seite dargestellt: Verfahrenskostenhilfe. Dazu müssen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formularbogen “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse” mit allen notwenigen kopierten Nachweisen bei uns einreichen. Diesen leiten wir dann für Sie an das Gericht weiter, welches über Ihren Antrag entscheidet.
Wie beantrage ich meine Scheidung bei Ihnen online?
Klicken Sie einfach auf den Button „Scheidung beantragen“ auf der Startseite oder klicken Sie oben auf den Menüpunkt Express-Scheidungsantrag. Sie gelangen dann auf das elektronische Antragsformular, welches Sie ausfüllen und an uns absenden können. Wir werden uns danach unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wie läuft meine Scheidung ab?
Nach Antragseingang bei Gericht dauert es einige Wochen bis zum Scheidungstermin. Im Gerichtstermin wird dann nach Anhörung der Parteien in der Regel die Scheidung ausgesprochen. Natürlich können durch das Gericht auch weitere Angelegenheiten mit entschieden werden, soweit dies beantragt wurde (z. B. Zugewinnausgleich oder eine Aufteilung des Hausrates) oder von Gesetzes wegen darüber entschieden werden muss – z.B. der Versorgungsausgleich.
Wie schnell kann der Antrag an das Gericht übersandt werden?
Wir reichen Ihren Antrag vollelektronisch ein, so dass ein unmittelbarer Eingang bei Gericht unverzüglich gewährleistet werden kann.
Begleiten Sie mich zum Gerichtstermin?
Selbstverständlich. Wenn bei Ihrem Gericht technisch möglich, beantragen wir für Sie eine Videoverhandlung.
Welches ist das zuständige Gericht?
Es ist gesetzlich geregelt, welches Gericht für das Scheidungsverfahren zuständig ist.
1. Fall
Haben die Ehepartner gemeinsame minderjährige Kinder, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Ehepartner mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt.
2. Fall
Falls es keine minderjährigen Kinder gibt, ist das Amtsgericht des Gerichtsbezirks zuständig, in dem der Ort liegt, wo die Ehepartner zuletzt zusammen gelebt haben und mindestens einer der Eheleute noch wohnt.
3. Fall
Gibt es keine minderjährigen Kinder und lebt keiner der Ehegatten mehr in dem Ort, in dem man früher zusammen gelebt hat, gilt Folgendes: Wenn ein Ehepartner einen Scheidungsantrag stellt, dann ist das Amtsgericht des Ortes zuständig, in welchem der andere Ehepartner lebt.