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Scheidungskosten – sparen Sie durch eine einverständliche Scheidung

Scheidungskosten – sparen Sie durch eine einverständliche Scheidung

 

Die Scheidungskosten sind in der Bundesrepublik durch das Gerichtskostengesetz sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelt. Sparen Sie durch eine einverständliche Scheidung, indem Ihr Ehegatte der einverständlichen Scheidung zustimmt. Dafür benötigt der andere Ehegatte keine anwaltliche Vertretung vor dem Familiengericht. Wenn Sie verbindlich mit Ihrem Ehegatten vereinbaren, dass dieser die Hälfte der Scheidungskosten trägt, sparen Sie bares Geld. Unsere Kanzlei berät Sie dazu gern und stellt Ihnen gern ein Vertragstextmuster für eine solche Vereinbarung mit Ihrem Ehegatten zur Verfügung. Zudem bieten wir Ihnen an, die Rechtsanwaltskosten des Scheidungsverfahrens bequem kostenfrei und zinsfrei in 3 monatlichen Raten zu begleichen.

 

Was kostet die Online Scheidung?

 

Was kostet die Online Scheidung?

Es können zu den Kosten in der nachfolgend dargestellten Tabelle weitere Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften hinzukommen, wie zum Beispiel Auslagenkosten, Fahrtkosten, Videoverhandlungskosten oder im Falle eines Vergleichsschlusses eine Einigungsgebühr. Es gelten die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sowie des Gerichtskostengesetzes. Nähere Auskünfte dazu erteilen wir Ihnen gern individuell auf Anfrage. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten zu höheren als den oben dargestellten Verfahrenswerten erläutern wir Ihnen ebenfalls gern individuell auf Anfrage.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Brutto-Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) bei einer einverständlichen Scheidung mit einer Anwaltskanzlei – Rechtsstand zum 01.01.2023. Eine Erläuterung zum Begriff „Verfahrenswert“ finden Sie unten nach dieser Tabelle. Über den Verfahrenswert entscheidet am Ende des Scheidungsverfahrens das Gericht.

Verfahrenswert* Gesamtkosten davon Anwaltsgebühren davon Gerichtsgebühren
3.000 Euro 922,25 Euro 684,25 Euro 238,00 Euro
4.000 Euro 1.130,85 Euro 850,85 Euro 280,00 Euro
5.000 Euro 1.339,45 Euro 1.017,45 Euro 322,00 Euro
6.000 Euro 1.548,05 Euro 1.184,05 Euro 364,00 Euro
7.000 Euro 1.756,65 Euro 1.350,65 Euro 406,00 Euro
8.000 Euro 1.965,25 Euro 1.517,25 Euro 448,00 Euro
9.000 Euro 2.173,85 Euro 1.683,85 Euro 490,00 Euro
10.000 Euro 2.382,45 Euro 1.850,45 Euro 532,00 Euro
13.000 Euro 2.595,15 Euro 2.005,15 Euro 590,00 Euro
16.000 Euro 2.807,85 Euro 2.159,85 Euro 648,00 Euro
19.000 Euro 3.020,55 Euro 2.314,55 Euro 706,00 Euro
22.000 Euro 3.233,25 Euro 2.469,25 Euro 764,00 Euro
25.000 Euro 3.445,95 Euro 2.623,95 Euro 822,00 Euro
30.000 Euro 3.753,93 Euro 2.864,93 Euro 889,00 Euro
35.000 Euro 4.079,90 Euro 3.105,90 Euro 974,00 Euro
40.000 Euro 4.396,88 Euro 3.346,88 Euro 1.050,00 Euro

*Was bedeutet Verfahrenswert?

*Was bedeutet Verfahrenswert?

Die Scheidungskosten bestimmen sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser Wert bestimmt sich aus dem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner und der Anzahl der Altersversorgungen.

Hier ein Kostenbeispiel:

Verfahrenswert der Scheidung ist das dreifache gemeinsame Monats-Nettoeinkommen der Ehepartner (bei schwankendem Einkommen wird ein Durchschnitt zugrunde gelegt). Hat der eine Ehepartner also zum Beispiel ein Monats-Nettoeinkommen von 1.500 Euro und der andere Ehepartner von ebenfalls 1.500 Euro, so ist die Summe dieser beiden Nettoeinkommen mit 3 zu multiplizieren:
1.500 Euro plus 1.500 Euro = 3.000 Euro mal 3 = 9.000 Euro Verfahrenswert

Für den Versorgungsausgleich sind 10% vom oben genannten Verfahrenswert pro vorhandener Versorgung zusätzlich zu berücksichtigen, mindestens jedoch insgesamt 1.000 Euro. Haben im oben genannten Beispiel die beiden Ehepartner also zum Beispiel jeweils ein Anrecht bei der Deutschen Rentenversicherung, welches beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist, dann erhöht sich der Verfahrenswert um 2 mal 10%, also 2 mal 900 Euro, insgesamt also um 1.800 Euro.

Gern beraten wir Sie individuell im Rahmen eines Erstberatungstermins zu allen Fragen Ihrer geplanten Scheidung.

Verfahrenskostenhilfe – eine Sozialleistung für Bedürftige

Verfahrenskostenhilfe – eine Sozialleistung für Bedürftige

Wenn Sie über wenig Einkommen und Vermögen verfügen (weil Sie zum Beispiel auf Sozialleistungen angewiesen sind), dann erhalten Sie hier Informationen zur gesetzlichen Verfahrenskostenhilfe (so heißt die Prozesskostenhilfe im Familien- und Scheidungsrecht).

Und hier erhalten Sie den auszufüllenden
Formularbogen “Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse”.

Nachfolgend haben wir Ihnen als Service noch ein Hilfevideo mit Erklärungen zum Ausfüllen des Formularbogens angefügt: