Scheidungskosten-Rechner
Ein Service der Kanzlei SZ-Rechtsanwälte aus Dresden
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Geld sparen durch einverständliche Online-Scheidung!
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Was bedeutet Verfahrenswert?
Was bedeutet Verfahrenswert?
Die Scheidungskosten bestimmen sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser Wert bestimmt sich aus dem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner und der Anzahl der Altersversorgungen.
Hier ein Kostenbeispiel:
Verfahrenswert der Scheidung ist das dreifache gemeinsame Monats-Nettoeinkommen der Ehepartner (bei schwankendem Einkommen wird ein Durchschnitt zugrunde gelegt). Hat der eine Ehepartner also zum Beispiel ein Monats-Nettoeinkommen von 1.500 Euro und der andere Ehepartner von ebenfalls 1.500 Euro, so ist die Summe dieser beiden Nettoeinkommen mit 3 zu multiplizieren:
1.500 Euro plus 1.500 Euro = 3.000 Euro mal 3 = 9.000 Euro Verfahrenswert
Für den Versorgungsausgleich sind 10% vom oben genannten Verfahrenswert pro vorhandener Versorgung zusätzlich zu berücksichtigen, mindestens jedoch insgesamt 1.000 Euro. Haben im oben genannten Beispiel die beiden Ehepartner also zum Beispiel jeweils ein Anrecht bei der Deutschen Rentenversicherung, welches beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen ist, dann erhöht sich der Verfahrenswert um 2 mal 10%, also 2 mal 900 Euro, insgesamt also um 1.800 Euro.