Zugewinnausgleich – was ist das?

Zugewinnausgleich – was ist das?

Bei Scheidung der Ehe ist das während der Ehe erzielte Vermögen unter den Eheleuten auszu­gleichen. Das Gesetz regelt im Zugewin­n­aus­gleich, dass derjenige Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen erwirt­schaftet hat, an den anderen Ehegatten ausgleichs­pflichtig ist. Im Ergebnis verlässt jeder der Ehegatten die Ehe mit dem gleichen Vermögen.

Zur Berechnung eines Zugewinns und eines Anspruchs auf Zugewin­n­aus­gleich gegen den anderen Ehegatten bestehen Auskunfts­an­sprüche über die Höhe des Endver­mögens sowie des Anfangs­ver­mögens. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endver­mögen eines Ehegatten das Anfangs­ver­mögen übersteigt. Zum Anfangs­ver­mögen zählen ebenso jene Vermögen, welche bereits beim Eintritt in den Güter­stand vorhanden waren bzw. ererbtes Vermögen oder Schen­kungen oder Ausstat­tungen. Diese verbleiben bei dem Ehegatten, dem diese Werte zugewandt wurden.

Schwie­rig­keiten beim Zugewin­n­aus­gleich ergeben sich bei der Werter­mittlung der einzelnen Gegen­stände und der Nachweis­führung. Gut beraten ist derjenige, der entspre­chende Nachweise sorgfältig aufbe­wahrt, z.B. über Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung, über Schen­kungen und Erbschaften.

Es ist nie mehr an Zugewinn an den anderen Ehegatten zu bezahlen, als am Ende der Ehe an Vermögen vorhanden ist. Die Höhe der Ausgleichs­for­derung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, der nach Abzug von Verbind­lich­keiten bei Beendigung des Güter­standes vorhanden ist.

Achtung: Ein Anspruch auf Zugewinn wird nicht ohne Antrag vom Gericht entschieden. Ein Anspruch ist gesondert geltend zu machen. Er unter­liegt der regel­mä­ßigen Verjährung von 3 Jahren und kann daher in der Regel 3 Jahre nach Rechts­kraft der Ehescheidung nicht mehr durchgesetzt werden. Eine genaue Verjährungsprüfung kann jedoch nur im individuellen Einzelfall erfolgen, da dabei eine Vielzahl juristisch relevanter Details zu berücksichtigen sind.

Unser Service für Sie umfasst insbesondere folgende Punkte:

Unser Service für Sie umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • Geltend­ma­chung von Zugewin­n­aus­gleich

 

  • Vermö­gen­saus­ein­an­der­set­zungen mit und ohne Ehevertrag

 

  • Grundstücksregelungen, insbesondere die Prüfung von notariellen Vertragsentwürfen
  • Wir helfen Ihnen beim Streit ums Grundstück.

 

  • Wir helfen Ihnen beim Streit um die Eigentumswohnung.

 

  • Wir helfen Ihnen beim Streit um Ihr von Ihnen aufgebautes Unternehmen.